Aufkleber dürfen nur dort angebracht werden , wo ein Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Eventuelle rechtliche Folgen unerlaubten Klebens trägt derjenige, der eine solche Aktion durchführt. Bei der Weitergabe von Aufklebern sind die Empfänger auf die Rechtslage hinzuweisen!
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Kein Steuerausweis gem. Kleinunternehmerregelung § 19 UStG